Das sollten Väter über Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld wissen
Das sollten Väter über Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld wissen
Wenn das Kind krank ist, muss einer zu Hause bleiben, um sich um den kleinen Patienten zu kümmern. Wir erklären, wann du dir vom Job freinehmen kannst, um den Nachwuchs gesundzupflegen
Sharik Olympia Barthel | 25.10.2023
Dein Kind hat Fieber und kann nicht in die Kita? Oder in die Schule? Dann huste deinem Boss was. Denn als berufstätiger Vater hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankentage, die dich von der Arbeit freistellen. Um den Verdienstausfall während der Betreuung des Kindes auszugleichen, erhältst du bei einem gesetzlichen Versicherungsstatus sogenanntes Kinderkrankengeld. Eine Statistik der Techniker Krankenkasse zeigt übrigens, dass wesentlich mehr Mütter als Väter Kinderkrankengeld beantragen, das Verhältnis ist ungefähr 70 zu 30 und seit Jahren konstant – aber das muss ja nicht so bleiben. Wir erklären dir deshalb, wie du die Kinderkrankentage bei deinem Arbeitgeber anmeldest, wie viele Tage dir als Elternpaar oder Alleinerziehender zustehen und wie du dein Kinderkrankengeld erhältst.
Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?
Ob ein Kind krank ist und ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, entscheiden primär die Eltern. Wichtig in diesem Zusammenhang: Wenn das Kind Symptome wie Fieber (ab 38 Grad), starken Husten, Kopfschmerzen und Durchfall hat, darf es zur Betreuung nicht in eine Kita oder in die Schule. Das Kind muss also zu Hause bleiben, ein Elternteil dementsprechend auch, um es zu pflegen, Taschentücher zu reichen, Tee zu kochen, vorzulesen. In dieser Zeit sollte man regelmäßig auch nach dem körperlichen Wohlbefinden des Kindes schauen. Das heißt: Isst und trinkt es normal? Spielt es und schläft es gut? Sobald die Symptome des Kindes innerhalb der nächsten 24 Stunden nicht auftreten, darf es wieder zur Betreuung in die öffentliche Einrichtung. Bei ärztlicher Beratung entscheidet der Arzt, wann das Kind wieder betreut werden darf.
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mich freizustellen, wenn mein Kind krank ist?
Berufstätige Väter haben nach dem § 616 BGB das Recht, von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn das Kind krank ist. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, den Vater fürs Gesundpflegen des Kindes freizustellen, da das Verlassen des Arbeitsplatzes nicht durch ihn verschuldet ist, sondern durch die Erkrankung des Kindes.
Was muss ich beachten, wenn ich Kinderkrankentage in Anspruch nehme?
Die Freistellung bei der Erkrankung eines Kindes gilt für leibliche-, Stief- und Adoptivkinder. Für Patenkinder können allerdings keine Kinderkrankentage genommen werden. Der Vater hat dann den Anspruch, wenn er die einzige Person ist, die auf das Kind aufpassen kann. Leben andere Familienangehörige im selben Haus und können das Kind betreuen, entfällt der Anspruch für den Vater. Kinderkrankentage können nur als ganze und für einzelne Tage genommen werden. Wenn der Vater das Recht auf Kinderkrankentage nutzt, entfällt nach § 45 SGB V die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhält er gegebenenfalls das Kinderkrankengeld.
Wie melde ich Kinderkrankentage bei meinem Arbeitgeber?
Eine vorübergehende Arbeitsverhinderung aufgrund eines kranken Kindes ist beim Arbeitgeber zu melden. Informiere am besten vor dem Arbeitsbeginn deinen Boss, dass du zu Hause bleibst und nicht zur Arbeit kommen kannst. Voraussetzung dafür: Du benötigst ein ärztliches Attest vom Kinderarzt. Die Krankschreibung bestätigt, dass es notwendig ist, zur Betreuung und Pflege des Kindes der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie der Krankschreibung und die Krankenkasse das Original, für den Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Wie viele Kinderkrankentage stehen mir als Elternteil zu?
Pro Jahr stehen gesetzlich krankenversicherten Eltern pro Elternteil und Kind 30 Tage zu. Alleinerziehenden stehen 60 Tage pro Kind zu. Ob als Paar oder Alleinerziehender mit 2 Kindern, stehen ihnen also maximal 120 Tage zur Verfügung. Ab 3 Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 130 Kinderkrankentage pro Elternpaar oder Alleinerziehender.
Bis zu welchem Alter gibt es Kinderkrankentage?
Die Freistellung des Arbeitnehmers zum Gesundpflegen des Kindes gilt nur, wenn das Kind unter zwölf Jahre alt ist. Kinderkrankentage können nach § 45 SGB V also nur in Anspruch genommen werden, wenn das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Für Kinder mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.
Unter welchen Voraussetzungen wird mir Kinderkrankengeld gezahlt?
Um den Anspruch auf das Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen Vater und Kind gesetzlich versichert sein. Ist das Kind hingegen mit dem anderen Elternteil privat krankenversichert, besteht für den gesetzlich versicherten Elternteil kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei gesetzlich krankenversicherten Eltern wird das Kinderkrankengeld bei der eigenen Krankenkasse mit der Krankschreibung vom Arzt beantragt. Wie zuvor erwähnt, muss der Vater die einzige Betreuungsmöglichkeit in der Verwandtschaft sein, das Kind ist höchstens elf Jahre alt und der berufstätige Vater hat einen eigenen Anspruch auf Krankengeld. Treffen diese Kriterien zu, wird dem Vater das Kinderkrankengeld von der Krankenkasse ausgezahlt und der Arbeitgeber trägt die Fehltage als unbezahlten Urlaub ein.
Quelle: https://www.menshealth.de/dad/job-care/ist-das-kind-krank-koennen-sich-eltern-von-der-arbeit-freistellen-lassen/